Malteser
magazin
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Krankheitsbilder, weg von der ursprüngli-
chen schweren tödlichen Erkrankung, er-
folgte. Diese Erweiterung hat in Belgien da-
zu geführt, dass psychische Erkrankungen
und eine beginnende Demenz Gründe für
eine Tötung auf Verlangen sein können.
Damit ist zu befürchten, dass es „Damm-
brüche“ geben kann. Die Suizidforschung
bestätigt diese Sogwirkung, indem sie wie-
derholt darauf hinweist, welche Kraft die
Tat, die nachgeahmt wird, entwickelt.
Wie kann ich mich gegen eine Lebensver-
längerung „um jeden Preis“ schützen?
Kein medizinischer Eingriff und auch
keine lebensverlängernde Maßnahme dür-
fen nach aktueller Gesetzeslage gegen den
Willen eines Patienten erfolgen. Als Instru-
mente für den Erhalt von Kontrolle und
Selbstbestimmung bis an das Lebensende
können neben frühzeitigen Gesprächen
auch Patientenverfügung und Vorsorgepla-
nung genutzt werden. (Die Malteser bieten
eine Patientenverfügung an:
Welche Auswirkungen hätte ein Gesetz,
das den geschäftsmäßigen, organisierten
(ärztlich) assistierten Suizid zulässt, für
die gesamte Gesellschaft?
Durch ein gesetzliches Recht auf geschäfts-
mäßige, organisierte oder ärztlich assistierte
Beihilfe zum Suizid kann ein gesellschaft-
liches Klima entstehen, in dem Schwerst-
kranke, Sterbende und deren Angehörige
denken könnten, es sei besser, der Gesell-
schaft keine Kosten und Mühen mehr zu
verursachen. In einer humanen Gesellschaft
darf aber nicht der Eindruck entstehen,
dass irgendjemand sich dafür rechtfertigen
müsste, der eigenen Krankheit und dem
Sterbeprozess positiv zu begegnen und die-
sen Weg bis zum natürlichen Tod anzu-
nehmen.
Die Broschüre mit der Position der
Malteser zu Sterbebegleitung und
geschäftsmäßig organisierter Beihilfe
zum Suizid sowie ausführlichen
Erläuterungen liegt dieser Ausgabe des
Malteser Magazins bei.
Sterben an einer Hand –
statt sterben durch eine Hand
Sterben an einer Hand
statt sterben durch eine Hand.
DiePositionderMalteserzurSterbebegleitungund
geschäftsmäßigorganisiertenBeihilfezumSuizid inDeutschland
„Ich bin verantwortlich für vier bis fünf Patienten
und bin ganz für sie da. In der morgendlichen Pflege
komme ich wunderbar ins Gespräch und kann alles,
was ich dafür gelernt habe, anwenden. Manchmal
kommen die Angehörigen mit dazu, die ich anleiten
kann – das ist etwas Wunderschönes.“
Annette, Krankenschwester und stellvertretende Leiterin
des Malteser Hospiz St. Raphael in Duisburg
„Es gibt auch Patienten, die aufgenommen werden
und an einen assistierten Suizid denken, weil sie das
Leid einfach nicht mehr ertragen können. Wir haben
es häufig erlebt, dass diese Menschen, wenn sie hier
aufgenommen werden, rundum gepflegt werden,
immer einen Ansprechpartner haben, dann endlich
damit abschließen und loslassen können. Und dieser
Gedanke ist dann nicht mehr da.“
Dilek, betreut als niedergelassene Hausärztin Patienten
im Malteser Hospiz St. Raphael
Wie lauten die Forderungen der Malteser?
Ein Leben und Sterben in Würde setzt
menschlichen Beistand sowie eine umfas-
sende ärztliche und pflegerische Versor-
gung voraus. Es ist dringend geboten, über
die Möglichkeit der palliativen Versorgung
flächendeckend aufzuklären, denn die Al-
ternative zum (assistierten) Suizid und der
aktiven Sterbehilfe ist nicht das qualvoll
künstlich verlängerte Leben, sondern der
behutsam begleitete und achtsam zugelas-
sene natürliche Tod. Es ist notwendig, die
Versorgung schwerstkranker und sterbender
Menschen gesetzlich stärker als bisher ab-
zusichern und diese Verbesserung vor allem
auch in der Allgemeinversorgung aktiv zu
betreiben. Deshalb treten die Malteser für
den weiteren intensiven und großflächigen
Ausbau der Hospizarbeit und palliativen
Versorgung – dem begleiteten Sterben –
sowie für eine bessere Information der
Bevölkerung und aller beteiligten Berufs-
gruppen ein. Jegliche organisierte Beihilfe
zum Suizid oder zur Selbsttötung – und
das schließt explizit auch die Beihilfe
durch Ärzte ein – soll gesetzlich verboten
werden.
Fotos: Franz Engels
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Palliative Care