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Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
Malteser
magazin
• 3/16
V
„Wie aus Wolken Spiegeleier
werden“
Dr. Jörg Eberling für besonderes Engagement für
Malteser Demenzdienste ausgezeichnet
Fulda/Region HRS.
(nin) Die Aus-
stellung „Wie aus Wolken Spiegeleier
werden“ mit Werken des bekannten, an
Alzheimer erkrankten Designers und
Werbegrafikers Carolus Horn (1921 bis
1992) wurde erfolgreich in Fulda gezeigt.
Die Malteser hatten sich zum Ziel gesetzt,
auf diese Weise auf das Thema Demenz
aufmerksam zu machen.
Im Rahmen der Vernissage wurde Dr.
Jörg Eberling mit der Malteser Dankpla-
kette ausgezeichnet. Mit ihr werden Men-
schen gewürdigt, die sich besonders für
die Malteser einsetzen, selbst aber kein
Mitglied sind. „Dr. Jörg Eberling begleitet
unsere Hilfsorganisation seit über zehn
Jahren mit viel Herz und hohem persön-
lichen Einsatz, um das Thema Demenz
in die Öffentlichkeit zu tragen“, sagte
Hilfsdienst-Präsident Dr. Constantin von
Brandenstein-Zeppelin.
Dr. Jörg Eberling, Chemiker und Betriebs-
wirt aus der Nähe von Landsberg am
Lech (Bayern), arbeitet seit 18 Jahren für
die Novartis Pharma GmbH und hatte bis
vor drei Jahren auf unterschiedlichsten
Ebenen mit Demenz – vom Arzneimittel-
Vertrieb bis hin zur Schulung von medizi-
nischem Personal – zu tun. Diese Arbeit
brachte ihn auch in Kontakt mit Bildern
von Carolus Horn, der an Alzheimer – ei-
ner Form von Demenz – erkrankt war.
Novartis stellte die Bilder unter anderm
den Maltesern bundesweit für Ausstellun-
gen zur Verfügung, um auf eindrucksvol-
le Weise auf Demenz und deren Verlauf
aufmerksam zu machen. „Eine für viele
Menschen abstrakte demenzielle Verän-
derung wird durch die Bilder extrem gut
begreifbar“, erklärt Dr. Eberling. So lag
es für ihn auf der Hand, sein Fachwissen
mithilfe seiner Ehefrau, ebenfalls einer
Grafikerin, um die künstlerische Kompo-
nente zu ergänzen und die Carolus-Horn-
Ausstellungen durch bemerkenswerte
Vorträge zu bereichern.
Seine freie Zeit sowie sein Fachwissen nutzt Dr. Jörg Eberling schon lange Jahre, um gemeinsam mit den
Maltesern über demenzielle Veränderungen aufzuklären. Dafür erhielt er nun die Malteser Dankplakette
(2. v. l.).
Stichworte:
Verhinderungspflege
und Kurzzeitpflege
Wer einen pflegebedürftigen Angehöri-
gen zu Hause versorgt, hat eine Auszeit
oder einen Urlaub oft besonders nötig.
Doch wer betreut und pflegt meinen
Angehörigen, wenn ich selbst in Urlaub
fahren möchte? Damit die Pflege trotz-
dem gewährleistet wird, gibt es die Mög-
lichkeit, Leistungen über die sogenannte
„Verhinderungspflege“ oder auch die
„Kurzzeitpflege“ in Anspruch zu neh-
men. Bei der Verhinderungspflege (§ 39
SGB XI) übernimmt die Pflegekasse die
Kosten für eine Ersatzpflegeperson in
Höhe von bis zu 1.612 Euro, für bis zu
sechs Wochen, wenn der Pflegebedürf-
tige bereits mindestens sechs Monate
gepflegt wird und die Ersatzpflege-
person nicht mit dem Pflegebedürfti-
gen verwandt oder verschwägert ist.
Kurzzeitpflegeplätze werden häufig von
Seniorenheimen angeboten. Hier besteht
dann die Möglichkeit, seinen Angehöri-
gen für die Zeit des eigenen Urlaubs in
der Einrichtung betreuen und pflegen
zu lassen. Auch hier gibt es einen Zu-
schuss der Pflegekassen von 1.612 Euro.
Darüber hinaus können die Leistungen
aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege
miteinander kombiniert werden, so dass
man bei der Verhinderungspflege einen
Höchstbetrag von bis zu 2.418 Euro und
bei der Kurzzeitpflege bis zu 3.224 Euro
erhalten kann.
Weitere Informationen zu Kurzzeit- und
Verhinderungspflege und weiteren
Unterstützungsangeboten zur Verein-
barkeit von Beruf und Pflege erhalten
Interessierte in der
Sprechstunde der
Malteser Pflegeberatung
.
Die
Novartis Pharma GmbH
hat den Maltesern die Bilder von
Carolus Horn als Dauerleihgabe
zur Verfügung gestellt. Demenzdienste
der Malteser in ganz Deutschland
haben einfachen Zugriff auf die Werke,
um bei eigenen Ausstellungen auf die
Veränderung aufmerksam zu machen.
Ansprechpartnerin bei Interesse oder
Rückfragen ist Nina Basteck, Leite-
rin „Demenz und Leben im Alter“ in
Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
(Telefon 06723-681204, E-Mail
nina.
basteck@malteser.org ).
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine
Ersatzpflegeperson, wenn die Angehörigen eine
Auszeit brauchen.
Foto: Familie und Beruf GmbH
Foto: Renate Reus
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