Malteser Magazin 02/2019

Malteser magazin • 2/19 30 SERVICE In guten Zeiten vorsorgen – Womit regle ich was? Sonntagmorgen: Helmut Kasten (Name von der Redaktion geändert) ist schon des längeren im Badezimmer, seine Frau Margit macht sich lang- sam Sorgen. Als sie nach dem dritten Mal Anklopfen keine Reaktion ihres Mannes erhält, macht sie die Tür auf und … findet ihn zusammengesackt vor demWaschbecken. Er reagiert nicht. Sie alarmiert Gott sei Dank sofort den Notdienst. Der Notarzt untersucht Helmut Kasten und lässt ihn mit Verdacht auf Herzinfarkt in eine Stroke Unit bringen. Frau Kasten darf im Rettungswagen mitfahren und wird gefragt, ob ihr Mann eine Patienten- verfügung habe. Sie verneint. Warum hätte Helmut Kasten eine Patientenverfügung machen sollen? Kann nicht seine Frau, die ihn schon Jahrzehnte gut kennt, für ihn entschei- den, zum Beispiel, ob er künstlich beatmet werden soll? Nein. Das kann sie rechtlich gültig nur dann, wenn Helmut Kasten vorher im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte eine Patientenverfügung gemacht hat. Am besten hat er sie noch über eine Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigte eingesetzt, damit sie seine Wünsche auch gegenüber anderen durchsetzen kann. Immer noch denken viele, dass sie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament nicht benötigen. Dabei sind das gerade gute Möglichkeiten, sicherzustellen, dass Angehörige in Situationen, in denen man selbst nicht mehr entscheiden kann, entscheiden dürfen. Doch welche Ver- fügung regelt was? Hier ein kurzer Überblick zur ersten Orientierung. Wer mehr wissen und die entsprechenden For- mulare erhaltenmöchte, kann gerne ein Vorsorge- Paket mit den Broschüren zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testamentsgestaltung kostenfrei bei Dagmar Lumpp bestellen: Tel: 0221/9822-2307 E-Mail: dagmar.lumpp@malteser.org Verfügung Inhalt Gültigkeit Erfordernisse Patientenverfügung Legt medizinische Behand- lungswünsche fest, für den Fall, dass der Verfügende selbst nicht mehr entschei- dungsfähig ist Zu Lebzeiten gegenüber medi- zinisch behandelnden Perso- nen oder Ärzten Zu Lebzeiten: Geschäftsfähigkeit und Schriftlichkeit Vorsorgevollmacht Regelt, was ein Bevollmäch- tigter als rechtlicher Vertreter tun darf, wenn der Verfügende selbst nicht mehr entschei- dungsfähig ist Zu Lebzeiten gegenüber Dritten (z.B. Banken, Pflegeheimen), kann über den Tod hinaus gelten, wenn der Verfügende dies ausdrücklich so festlegt Zu Lebzeiten: Geschäftsfä- higkeit und Schriftlichkeit WICHTIG: Vertrauensver- hältnis zwischen Vertreter und Vertretenem, am besten rechtzeitig mit Bevollmächtig- tem besprechen Testament Regelt den Nachlass Erben werden Rechtsnachfol- ger des Erblassers mit allen Rechten und Pflichten (Erben übernehmen Vermögen, aber auch mögliche Schulden) Ab Todesfall, bei notariellem Testament eröffnet in der Regel das zuständige Amtsgericht Zu Lebzeiten: Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testa- mentserstellung, Schriftlichkeit und eigenhändige Unter- schrift, ein notarielles Testa- ment ist empfehlenswert Welche Art von Malteser Rettungshunden gibt es nicht ? 1 … Erste-Hilfe-Hunde 2 … Mantrailer 3 … Flächensuchhunde 4 … Trümmersuchhunde Die Antwort bitte per E-Mail an malteser.magazin@malteser.org oder per Postkarte an: Malteser Magazin -Preisrätsel- 51101 Köln Einsendeschluss ist der 8. Juli 2019. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Preisrätsel Unter den Mitgliedern mit der richtigen Einsendung verlosen wir zehn Malteser Schlüsselanhänger aus Metall mit einer dekorativen Ein-Euro-Münze aus Malta. Die zehn kuscheligen Malteser Plüschbären aus der letzten Ausgabe haben gewonnen: Elke und Markus Bank, Kirchzarten Harald Betzel, Kelkheim Walter von Ciminski, Lübeck Ingrid Mayer, Duisburg Gerda Packroß, Gräfelfing Wolfgang J. Rotzsche, Farchant Gerhard K.J. Schehr, Wilhelmshaven Daniel Schikorr, Berlin Margitte Wicht, Hohenroth Ernst Wolfsteiner, München Herzlichen Glückwunsch!

RkJQdWJsaXNoZXIy NDEzNzE=